Zielsetzung bei Verwertung

Gesellschafter von geschlossenen Fonds wissen oft nicht, dass ihre Beteiligungen nicht automatisch enden. Da es keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt, lassen sich solche Beteiligungen auch so gut wie nicht verkaufen. Initiatoren haben meist ohnehin kein Interesse Anteile zurückzunehmen.

 

Die BVV GmbH übernimmt die Geschäftsführung (Verwalterstellung) von geschlossenen Immobilienfonds i.d.R. mit dem Ziel der Liquidation. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung werden die notwendigen Voraussetzungen für den Verkauf der Fondsimmobilie(n) geschaffen, wie bspw. die Einholung von Vollmachten der Gesellschafter für die grundbuchlichen Berichtigungen.

 

Parallel dazu wird ein Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen eingeholt, um den (noch verbliebenen) Immobilienwert festzustellen. Da viele Kapitalanleger das Ende Ihrer Beteiligungen herbeisehnen, nutzt die BVV GmbH ihre über Jahre gewachsenen Verbindungen, um die Objekte am Markt anzubieten bzw. zu veräußern.

 

Nach erfolgreichem Objektverkauf führt die BVV GmbH die Abrechnung durch, so dass die Gesellschafter ihre anteiligen Guthaben ausbezahlt bekommen. Falls Sie in einem geschlossenen Fonds „drinstecken“ und keine weiteren Perspektiven sehen, so nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf (siehe Kontaktformular).